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Ein Kfz-Haftpflichtversicherungs-Abschluss ist nur für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich. Für Fahrzeuge bis max. 449 kW bzw. über 251 kW mit einem Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015 oder einem Gesamtgewicht über 3.500 kg können wir kein Angebot erstellen. Ebenso ist eine Angebotslegung ausgeschlossen für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 105 kW. Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9 sind ebenfalls anfragepflichtig. Eine Fremd-Übernahme der Bonusstufe ist bei Wüstenrot KFZ nicht möglich.
Ein Kfz-Haftpflichtversicherungs-Abschluss ist nur für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich. Für Fahrzeuge bis max. 449 kW bzw. über 251 kW mit einem Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015 oder einem Gesamtgewicht über 3.500 kg können wir kein Angebot erstellen. Ebenso ist eine Angebotslegung ausgeschlossen für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 105 kW. Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9 sind ebenfalls anfragepflichtig. Eine Fremd-Übernahme der Bonusstufe ist bei Wüstenrot KFZ nicht möglich.
Variante A MIT Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen Ersatzwagenverzicht: Für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer gegen Personen, die durch einen Haftpflichtvertrag für ein unter § 59 Abs. 1 KFG 1967 (Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen) fallendes Fahrzeug versichert sind, sowie gegen dessen Kraftfahr-Haftpflichtversicherer künftig ein Ersatzanspruch aus der Beschädigung des in diesem Antrag angeführten Fahrzeuges entsteht, verpflichtet er sich, weder Ansprüche auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges (auch eines Taxis) noch des Verdienstentganges, der auf die Nichtbenützbarkeit dieses Fahrzeuges zurückzuführen ist, geltend zu machen und über diese Ansprüche nicht zu verfügen. Auf sein diesbezügliches, innerhalb von dreieinhalb Jahren nach dem Schadenfall gestelltes Verlangen wird der Versicherungsnehmer, nach seiner Wahl, eine schriftliche Erklärung des Verzichtes auf diesen Ersatzanspruch oder auf die Abtretung desselben übermitteln. Sollte der genannte Anspruch nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einer mitversicherten Person erwachsen, steht der Versicherungsnehmer dafür ein, dass sich diese in gleicher Weise verhält. Der Versicherungsnehmer wird auch das Fahrzeug nur solchen Personen überlassen, die dieser Erklärung beitreten. Diese Erklärung erstreckt sich auf Ansprüche gegen den Halter oder eine sonstige mitversicherte Person nur insoweit, als ihnen ein Deckungsanspruch gegen Ihren Haftpflichtversicherer zustünde. Die begünstigten Dritten können sich nach Eintritt des Schadenfalles auf diese Vereinbarung direkt berufen. Diese Erklärung schließt ferner nicht Ansprüche durch körperbehinderte Lenker von Ausgleichs-KFZ oder Personen- oder Kombinationskraftwagen aus, die entsprechend einer Auflage in einer gemäß § 65 Abs. 2 KFG 1967 wegen eines Gebrechens im Sinn des § 35 Abs. 1 lit. c oder e KDV bedingt erteilten Lenkerberechtigung umgebaut worden sind. Der Versicherungsnehmer behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, aufzukündigen, in welchem Fall von ihm die tarifmäßige Prämie gemäß Variante B entrichtet wird.
Variante B OHNE Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen Ersatzwagenverzicht. Bei den beiden Varianten bleiben die Verpflichtungen der Wüstenrot Versicherungs-AG gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen sowie gegenüber einem ersatzberechtigten Dritten unverändert, wenn beim Betrieb des versicherten Wagens einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Der Unterschied ergibt sich nur, wenn das in diesem Antrag angeführte Fahrzeug beschädigt wird. Gleichgültig, welche Variante der Antragsteller wählt, ist ihm für die Dauer der Gültigkeit des Tarifes gemäß Variante B das Recht eingeräumt, jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, entweder durch Abgabe einer Erklärung gemäß Variante A oder durch Aufkündigung einer Vereinbarung gemäß Variante A den Versicherungsvertrag von der einen Variante auf die andere abzuändern.
Ein Kfz-Haftpflichtversicherungs-Abschluss ist nur für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich. Für Fahrzeuge bis max. 449 kW bzw. über 251 kW mit einem Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015 oder einem Gesamtgewicht über 3.500 kg können wir kein Angebot erstellen. Ebenso ist eine Angebotslegung ausgeschlossen für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 105 kW. Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9 sind ebenfalls anfragepflichtig. Eine Fremd-Übernahme der Bonusstufe ist bei Wüstenrot KFZ nicht möglich.
Variante A MIT Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen
Ersatzwagenverzicht:
Für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer gegen Personen, die
durch einen Haftpflichtvertrag für ein unter § 59 Abs. 1 KFG 1967
(Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit
inländischem Kennzeichen) fallendes Fahrzeug versichert sind,
sowie gegen dessen Kraftfahr-Haftpflichtversicherer künftig ein
Ersatzanspruch aus der Beschädigung des in diesem Antrag
angeführten Fahrzeuges entsteht, verpflichtet er sich, weder
Ansprüche auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges (auch
eines Taxis) noch des Verdienstentganges, der auf die
Nichtbenützbarkeit dieses Fahrzeuges zurückzuführen ist, geltend
zu machen und über diese Ansprüche nicht zu verfügen. Auf sein
diesbezügliches, innerhalb von dreieinhalb Jahren nach dem
Schadenfall gestelltes Verlangen wird der Versicherungsnehmer,
nach seiner Wahl, eine schriftliche Erklärung des Verzichtes auf
diesen Ersatzanspruch oder auf die Abtretung desselben
übermitteln. Sollte der genannte Anspruch dem Versicherungsnehmer,
sondern einer mitversicherten Person erwachsen, steht der
Versicherungsnehmer dafür ein, dass sich diese in gleicher Weise
verhält. Der Versicherungsnehmer wird auch das Fahrzeug nur
solchen Personen überlassen, die dieser Erklärung beitreten. Diese
Erklärung erstreckt sich auf Ansprüche gegen den Halter oder eine
sonstige mitversicherte Person nur insoweit, als ihnen ein
Deckungsanspruch gegen Ihren Haftpflichtversicherer zustünde. Die
begünstigten Dritten können sich nach Eintritt des Schadenfalles
auf diese Vereinbarung direkt berufen. Diese Erklärung schließt
ferner nicht Ansprüche durch körperbehinderte Lenker von
Ausgleichs-KFZ oder Personen- oder Kombinationskraftwagen aus, die
entsprechend einer Auflage in einer gemäß § 65 Abs. 2 KFG 1967
wegen eines Gebrechens im Sinn des § 35 Abs. 1 lit. c oder e KDV
bedingt erteilten Lenkerberechtigung umgebaut worden sind. Der
Versicherungsnehmer behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit,
allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist,
aufzukündigen, in welchem Fall von ihm die tarifmäßige Prämie
gemäß Variante B entrichtet wird.
Variante B OHNE Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung
gegen Ersatzwagenverzicht.
Bei den beiden Varianten bleiben die Verpflichtungen der Wüstenrot
Versicherungs-AG gegenüber dem Versicherungsnehmer und den
mitversicherten Personen sowie gegenüber einem ersatzberechtigten
Dritten unverändert, wenn beim Betrieb des versicherten Wagens
einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Der Unterschied ergibt
sich nur, wenn das in diesem Antrag angeführte Fahrzeug beschädigt
wird. Gleichgültig, welche Variante der Antragsteller wählt, ist
ihm für die Dauer der Gültigkeit des Tarifes gemäß Variante B das
Recht eingeräumt, jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer
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Variante A oder durch Aufkündigung einer Vereinbarung gemäß
Variante A den Versicherungsvertrag von der einen Variante auf die
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2 Der MO'Drive Service ist kostenlos für Wüstenrot KFZ-Kaskokunden im Fall einer Schadensdeckung durch die Wüstenrot Versicherungs-AG. Gilt nur für 2-spurige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen.